Anspruch für Pflegeeltern ist offenbar rechtlich nicht gesichert


„Pflegeeltern leisten einen immens wichtigen Beitrag für Kinder, welche aus einem zerrütteten Elternhaus kommen, entweder als Ersatz oder eben solange, bis die leiblichen Eltern wieder zuverlässig und im vollen Umfang für die Erziehung ihrer Kinder aufkommen können. Eine bundeseinheitliche finanzielle Grundlage für die Ersatzeltern gibt es dazu nicht, obwohl von den ‚echten‘ Eltern ein Beitrag an das Land geleistet werden muss“, erklärte die freiheitliche Frauensprecherin NAbg. Rosa Ecker, die selbst als Pflegemutter tätig ist.


„Pflegeeltern und Pflegepersonen hatten bis jetzt einen klaren Anspruch auf Familienförderungen, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Es scheint aber so, als ob beim Familienbonus Plus darauf vergessen wurde, denn eine gesetzliche Regelung für besondere Familienformen wie Pflegeeltern scheint nicht vorzuliegen, somit könnten die zuständigen Finanzämter mit Rückforderungen drohen“, warnte Ecker, die eine entsprechende parlamentarische Anfrage an die zuständigen Ministerien einbringen wird.


„Es herrscht aber nicht nur Unsicherheit in steuerlichen Angelegenheiten, sondern auch wer den Familienbonus Plus beantragen kann – die leiblichen Eltern, die Pflegeeltern oder gar alle? Es fehlt jegliche Information darüber, wer in diesen speziellen Fällen bezugsberechtigt ist, wer die Pflegeeltern bei etwaigem Anspruch informiert – ist es die Kinder- und Jugendhilfe, ist es das Finanzamt? Bis dato ist auch nicht bekannt, ob es Anweisungen dahingehend gibt, die steuerliche Entlastung des Familienbonus Plus bei der Alimentationsberechnung zu berücksichtigen“, so Ecker.


„Viele Pflegeeltern haben bereits im Vorjahr den Familienbonus Plus beim Arbeitgeber zur Gänze beantragt. Mittlerweile wurden die ersten Arbeitnehmerveranlagungen abgegeben. Einige Pflegeeltern wurden nunmehr von Bediensteten des Finanzamtes darauf aufmerksam gemacht, dass der Familienbonus Plus auch den leiblichen Eltern zusteht, wenn Alimente bezahlt werden. Pflegeeltern sind jedoch nicht darüber informiert, ob beziehungsweise in welcher Höhe leibliche Eltern Unterhalt oder Kostenersatz leisten, denn die Berechnung und Einhebung läuft über die Kinder- und Jugendhilfe“, sprach sich Ecker dafür aus, dass es rasch die gesetzlichen Antworten geben müsse, welche Eltern – Pflege- oder leibliche – im Unterhaltsfall Anspruch auf den Familienbonus Plus hätten.