Rosa Ecker - Bundesratsmitglied

Frauen droht durch Teilzeittätigkeit Altersarmut

Anlässlich des morgigen Equal Pay Days zeigte die freiheitliche Frauensprecherin NAbg. Rosa Ecker auf: „Mit der nach wie vor vorhandenen Lohnschere, wonach Frauen für die selbe Tätigkeit weniger pro Stunde verdienen als Männer, auch in Folge Frauen wesentlich weniger Pension bekommen. Ein Schließen der Lohnschere ist weiter nicht in Sicht. Geht es in diesem Schneckentempo weiter, dann dauert es noch Jahrzehnte, bis die Unterschiede endlich der Vergangenheit angehören. Frauen brauchen aber nicht, dass die Politik und der Staat sich in die Aufteilung der Familienarbeit einmischen, sondern dass Frauen im Alter für ihre unbezahlten Leistungen der Kindererziehung oder auch der Pflege eine entsprechende Pension bekommen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung war die von der letzten Bundesregierung beschlossene Anrechnung von Karenzzeiten von bis zu 24 Monaten für Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüchen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüchen.“

Ecker verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass derzeit nach wie vor die Tatsache gegeben ist, dass Pflege-Zeiten nur dann abgegolten und etwas wert sind, wenn diese ausgelagert werden. „Macht es die Frau selbst und betreut sie ihre pflegebedürftigen Angehörige selbst, so ist das eine unbezahlte und nicht angerechnete Tätigkeit. Das gleiche gilt bei der Erziehung der Kinder. Gemeinden und das Land tragen die Abgangskosten für die Krabbelstuben und Kindergärten – erzieht die Mutter selbst, ist es für die Allgemeinheit kostenlos. In beiden Bereichen sprechen wir von immensen Summen“, erklärte die Frauensprecherin.

„Viele Frauen arbeiten lange Jahre nur Teilzeit und das kostet dann im Alter viel Geld, da sie dementsprechend weniger an Pension zu erwarten haben. Wir müssen es endlich schaffen, dass Frauen nicht nur gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten, sondern auch die Pensionen für Frauen nicht länger nur 50 Prozent ausmachen im Vergleich zu jenen von Männern. Daher wäre es nötig, dass Frauen generell eine Mindestpension zusteht, wenn sie erwerbstätig waren und nicht nur eine Mindestpension gemeinsam mit dem Ehemann. Das seit dem Jahr 2005 bestehende Modell des Pensionssplittings wird kaum bis gar nicht beantragt – offenbar geht es doch zu sehr an der Lebensrealität der durchschnittlichen Verdiener und Familien vorbei“, so Ecker.