Evaluierung zeigt klaren Handlungsbedarf – Kein Sonderbudget für NAP Behinderung

 „Der Nationale Aktionsplan Behinderung soll die Umsetzung der UN-Konvention betreffend Menschen mit Behinderung gewährleisten“, verwies die FPÖ-Frauensprecherin NAbg. Rosa Ecker, MBA darauf, dass es in Österreich noch viel Handlungsbedarf gibt. Zudem fehle es an finanziellen Mitteln, es gebe nämlich kein eigenes Sonderbudget für diesen Aktionsplan. „Menschen mit Beeinträchtigung müssen endlich ordentlich arbeits- und sozialrechtlich abgesichert und nicht mit mehr länger mit einem Taschengeld abgespeist werden“, betonte Ecker in ihrem Debattenbeitrag und erinnerte daran, dass diese Thematik erst kürzlich im Plenum anlässlich des Volksanwaltschaftsberichts diskutiert wurde.

Unter anderem gebe es die Unterkapitel für Frauen und auch für Kinder mit Behinderungen. „Gerade Frauen und Kinder mit Behinderung waren bisher nicht stark genug im NAP verankert“, hofft Ecker nun, dass nach der Evaluierung dies mehr berücksichtigt werde. Auch werden Menschen mit Behinderung als tatsächlich Betroffene zu wenig eingebunden.

Für beeinträchtigte Menschen sei diese Corona-Zeit noch schwieriger als der Alltag schon generell immer war und ist. „Die tägliche Sorge, bei einer Corona-Infektion einen schwereren Verlauf aufgrund von Vorerkrankungen zu erleiden. Wohn- und Betreuungseinrichtungen konnten über lange Zeiträume nicht besucht werden. Personen, die nicht mobil sind, leiden unter Einsamkeit und können Teststraßen nicht ohne Hilfe erreichen. Neue Arbeitsplätze sind schwer zu finden“, so Ecker. Zudem habe die Vorsitzende des Bundes-Monitoring Ausschusses, Christine Steger festgestellt, dass der Schattenbericht deutlich macht, dass es in Österreich seit der letzten Staatenprüfung in vielen Bereichen Stillstand und sogar Verschlechterungen gibt. „Wir hoffen, dass das tatsächlich der Krisensituation geschuldet ist und mit voller Energie an Verbesserungen gearbeitet wird.“

„Weiteres Ergebnis der Evaluierung ist, dass das Erwachsenenschutzgesetz, das die Sachwalterschaft ablöste, positiv hervorgehoben wird. Auch ist die persönliche Assistenz für den Arbeitsbereich bundesweit geregelt. Im Freizeitbereich braucht es jedoch hier noch große Anstrengungen. Es braucht aber zusätzlich dazu ganz sicher auch unbedingt das Engagement des Sozialministeriums, damit der NAP auch entsprechend wirksam wird. Es steht außer Zweifel, dass der politische Wille aller Fraktionen gegeben ist, dass der NAP Behinderung rasch weitere Meilensteine für Menschen mit Beeinträchtigung setzen kann, damit Österreich einen erfolgreichen Weg zur Umsetzung der UN-Konvention betreffend Menschen mit Behinderung gehen kann. Der Ball dazu liegt aber ganz klar beim grünen Sozialminister.“