Anlässlich der Debatte zum Gleichbehandlungsbericht sagte heute die freiheitliche Frauensprecherin NAbg. Rosa Ecker: „Es ist nötig und wichtig, dass endlich die wertvollen Daten der Auszeiten wegen Fürsorgepflichten – also etwa Elternkarenz beziehungsweise Karenz für pflegebedürftige Angehörige – auch in den Gleichbehandlungsbericht des Bundes aufgenommen werden.“

Ecker berichtete zudem davon, dass sie verschiedene Anfragen an die diversen Ministerien gestellt hatte. „Unter anderem habe ich Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abgefragt, wie auch die Inanspruchnahme von Karenzen. Und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird in jedem Ministerium gefördert. Die Inanspruchnahme von Väterkarenzen und Teilzeitarbeit von Männern wird besonders unterstützt“, so die FPÖ-Frauensprecherin.

Aus den Anfragebeantwortungen gebe es folgende Stellungnahmen: „Im Bundeskanzleramt etwa richtet man sich nach dem Audit ‚berufundfamilie‘ als Zielvereinbarung. Im Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus legt man Wert auf den Informationstransfer während der Abwesenheit, das Erstellen eines Einarbeitungsplans und die Unterstützung durch Patinnen-Patensystem auf Peer-Ebene. Unterstützt werden auch die Karenz und Fürsorge von pflegebedürftigen Angehörigen besonders durch männliche Bedienstete. Das Justizministerium unterstützt werdende Mütter durch eigene Maßnahmen. Zusätzlich nimmt man nach der Rückkehr aus der Karenz Bedacht auf die Familieninteressen bei der Arbeitsorganisation. Auch den Zugang für karenzierte Mitarbeiter während der Karenz hält man offen.“ Das Innenministerium halte sich an die Richtlinie „KarriereKompass-Karenz“ mit besonderem Informationsfluss während der Karenz und besonderen Angeboten beim Wiedereinstieg. „Bei diesem groben Überblick ist zu erkennen: Es wird sich darum bemüht, eine gute Abwicklung dieser besonderen Auszeiten auf Grund von Fürsorgepflichten zu ermöglichen. Erfreulicherweise gibt es überall einen ressortspezifischen Frauenförderungsplan, der für Maßnahmen zum Wiedereinstieg und Elternkarenz ausgearbeitet ist“, ist es für Ecker somit erkennbar, dass sich die verschiedenen Stellen des Bundes intensiv mit den Zeiten der Karenzen ihrer Bediensteten auseinandersetzen.“

„Ob Frau oder Mann in Karenz geht, welche Art von Karenz, auch die Dauer dieser Karenzen wurde bis jetzt nicht im Gleichbehandlungsbericht des Bundes aufgenommen. Diese Daten jetzt aufzunehmen, finden wir sinnvoll, weil sich dadurch auch Rückschlüsse ergeben. Diese Daten haben auch eine Aussagekraft, die sicher interessant ist. Darum stimmen wir beiden Anträgen zu“, erklärte Ecker.