Rosa Ecker - Bundesratsmitglied

Bundesregierung schließt viele Familien von dieser Leistung aus

 „Der Kinderbonus von 360 Euro wird offenbar nur für Kinder ausbezahlt, die im September 2020 die Anspruchsvoraussetzungen für die Familienbeihilfe erfüllen. Umgekehrt bedeutet dies, dass Eltern, die in den letzten Monaten aufgrund der Corona-Krise höhere Aufwendungen für ihre Kinder hatten, nichts bekommen, wenn zuvor der Anspruch auf die Familienbeihilfe etwa wegen Volljährigkeit des Kindes oder Beendigung der Schulausbildung erlischt“, kommentiert die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Rosa Ecker die Beantwortung ihrer parlamentarischen Anfrage durch ÖVP-Familienministerin Christine Aschbacher.

In diesem Zusammenhang sei der Kinderbonus ein undurchdachter PR-Gag. „Die Finanzierung erfolgt aus dem COVID-19-Krisenbewältugungsfonds. Der Kinderbonus ist somit eine Leistung, die Eltern die Kosten abmildern soll, die in der Corona-Krise entstanden sind. Daher muss der Kinderbonus auch wirklich allen Familien in dieser Krise zu Gute kommen und es darf nicht ein Teil davon ausgeschlossen werden“, meint Ecker.

Die Regierung hätte als Anspruchsvoraussetzung festlegen können, dass alle Eltern den Kinderbonus erhalten, die zumindest in einem der Monate in Zeitraum Februar bis September 2020 einen Anspruch auf Familienbeihilfe hatten. Fraglich bleibt außerdem, ob Eltern nachträglich den Kinderbonus erhalten, wenn die Finanzämter Anträge auf Familienbeihilfe für den September 2020 noch nicht erledigen konnten.