Raab muss rechtswidrige Weisung rasch zurücknehmen – FPÖ-Anfrage betreffend „Negative Auswirkungen auf Frauen, die sich für Selbstständigkeit und Mutterschaft entscheiden“

Wien (OTS) – „Die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ist komplett abzulehnen, denn diese bringt unter anderem eine Kürzung der Kinderbetreuungsgeld-Bezugsdauer und somit für die Eltern auch ein Betreuungsproblem. Überdies ist diese Richtlinie überschießend und in vielen Teilen auch widersprüchlich. Auch würde mit dieser Regelung ein enorm hoher Verwaltungsaufwand einhergehen“, kritisierte heute FPÖ-Familiensprecherin NAbg. Rosa Ecker im Vorfeld des morgigen parlamentarischen Sozialausschusses.

„Sehr widersprüchlich ist auch der Artikel 4 dieser EU-Richtline, in dem versucht wird, die Väterkarenz zu regeln. Wenn es zuerst heißt, dass ein Vater zehn Tage in Karenz sein muss, aber dann davon gesprochen wird, dass ein Elternteil, womit auch der Vater gemeint sein kann, zwei Monate in Karenz sein muss, dann erscheint das Unionsrecht keineswegs nachvollziehbar. Überdies besteht in Österreich für Mütter acht Wochen nach einer Geburt ein Beschäftigungsverbot und das sind knapp weniger als zwei Monate. Wenn eine Mutter nach dem Mutterschutz gleich wieder arbeiten gehen möchte, dann dürfte sie dies gar nicht, wenn sie nicht zwei Monate ihrer Karenzzeit an den Vater überträgt, der dann allerdings sechs Monate in Karenz sein muss“, erklärte die FPÖ-Familiensprecherin.

Zum Sonderfall von 1.500 Grenzgängern in Vorarlberg forderte die FPÖ-Familiensprecherin ÖVP-Ministerin Raab auf, diese rechtswidrige Weisung betreffend die Grenzgänger rasch zurückzunehmen. „Es kann nicht sein, dass österreichischen Grenzgängern, die in der Schweiz oder Liechtenstein arbeiten, das Kinderbetreuungsgeld verweigert wird – das ist eine weitere Schikane von der ÖVP-Familienministerin. Wenn nämlich das ÖVP-geführte Familienministerium eine Weisung erteilt, für die es keine Rechtsgrundlage, aber ein OGH-Urteil gibt, das ganz klar feststellt, dass diese Leistung besteht, dann ist das eine echte Willkür. Wenn das Kinderbetreuungsgeld ohne Vorankündigung von heute auf morgen wegfällt und Eltern müssen ihr Kind selbst krankenversichern, dann verursacht das Kosten, ohne dass es aber ein Einkommen gibt – und das kann es wohl nicht sein“, betonte Ecker, die auch eine parlamentarische Anfrage betreffend „Negative Auswirkungen auf Frauen, die sich für Selbstständigkeit und Mutterschaft entscheiden“ ankündigte.

„Die geplanten Änderungen beim Kinderbetreuungsgeldgesetz bei selbstständig erwerbstätigen Müttern hat nämlich zur Folge, dass der Vater de facto zwei Monate Karenz/Kinderbetreuungsgeld-Anspruch verliert, da die Mutter ihre Selbstständigkeit nicht für zwei Monate unterbrechen kann, ohne dass ihre Existenz gefährdet ist. Steht dann der Vater für die Kinderbetreuung – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung, verschärft das die Situation für junge selbstständige Mütter noch weiter“, erklärte Ecker.